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Erkannt am Mittwoch, 4. November, 22h25

Dritter Batterierückruf für den Ford Kuga Plug-in-Hybrid

Der Ford Kuga Plug-in-Hybrid ist Gegenstand eines dritten Rückrufs aufgrund seiner Batterie, der durch ein einfaches Software-Update behoben wird. Anwaltskanzleien prüfen die Rechte der Käufer.

In Kürze

Ereignis der Kategorie „Rückrufe und Sicherheit“ (Schweregrad: niedrig) betrifft Ford, (Land: Allemagne), erstmals erfasst am 4. November 2026 um 22:25 Uhr. Gemeldet von 1 Quelle (1 Artikel), zuletzt aktualisiert am 4. November 2026 um 22:25 Uhr. Von den Quellen genannte Zahlen: 1 Fahrzeug.

·
Schweregrad
Niedrig
Marken
Erkannt
4. Nov., 22h25
Aktualisiert
4. Nov., 22h25
Referenz
Nr.4483
01

Ton und Stil der Berichterstattung

Methode

Ton und Stil der Berichterstattung

MediumDurchschnittlicher Ton
Anwalt.de1eher negativ

Geschätzt von KI anhand von Titeln und Auszügen. Beschreibt die Berichterstattung über das Ereignis, nicht die Haltung des Mediums.

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Veröffentlichungsreihenfolge
  1. 22h25
    Anwalt.deAnalysevia Google Actualités · Allemagne · rappels et sous-traitants4. Nov.
    Ford Kuga Plug-in-Hybrid: Dritter Batterie-Rückruf, nur ein Software-Update – welche Rechte Käufer jetzt haben - Anwalt.de

    Ford Kuga Plug-in-Hybrid: Dritter Batterie-Rückruf, nur ein Software-Update – welche Rechte Käufer jetzt haben Anwalt.de

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Kennzahlen

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véhicule

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Stichwörter

#rappel · #batterie · #hybride rechargeable · #droits des acheteurs

Marques et groupes concernés

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Zitierte Personen und Organisationen