Erkannt am Mittwoch, 4. November, 22h25
Dritter Batterierückruf für den Ford Kuga Plug-in-Hybrid
Der Ford Kuga Plug-in-Hybrid ist Gegenstand eines dritten Rückrufs aufgrund seiner Batterie, der durch ein einfaches Software-Update behoben wird. Anwaltskanzleien prüfen die Rechte der Käufer.
In Kürze
Ereignis der Kategorie „Rückrufe und Sicherheit“ (Schweregrad: niedrig) betrifft Ford, (Land: Allemagne), erstmals erfasst am 4. November 2026 um 22:25 Uhr. Gemeldet von 1 Quelle (1 Artikel), zuletzt aktualisiert am 4. November 2026 um 22:25 Uhr. Von den Quellen genannte Zahlen: 1 Fahrzeug.
- Kategorie
- Rückrufe und Sicherheit
- Schweregrad
- Niedrig
- Länder
- DE Deutschland
- Marken
- Ford (Kuga)
- Erkannt
- 4. Nov., 22h25
- Aktualisiert
- 4. Nov., 22h25
- Referenz
- Nr.4483
Ton und Stil der Berichterstattung
| Medium | Durchschnittlicher Ton | Schlagzeilen | Register |
|---|---|---|---|
| Anwalt.de1 | eher negativ | einprägsam | Analyse 100 % |
Geschätzt von KI anhand von Titeln und Auszügen. Beschreibt die Berichterstattung über das Ereignis, nicht die Haltung des Mediums.
Lire les sources · 1 article, 1 source
- 22h25Anwalt.deAnalysevia Google Actualités · Allemagne · rappels et sous-traitants4. Nov.Ford Kuga Plug-in-Hybrid: Dritter Batterie-Rückruf, nur ein Software-Update – welche Rechte Käufer jetzt haben - Anwalt.de
Ford Kuga Plug-in-Hybrid: Dritter Batterie-Rückruf, nur ein Software-Update – welche Rechte Käufer jetzt haben Anwalt.de
Weitere Lektüre
Kennzahlen
- 1
- véhicule
Höchste erfasste Zahl in 1 Artikel(n), automatisch extrahiert: Quellen bitte prüfen.
Stichwörter
#rappel · #batterie · #hybride rechargeable · #droits des acheteurs
Den Thread hinauf
Marques et groupes concernés
Betroffene Länder